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   BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 3.88   

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https://dejure.org/1989,5633
BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 3.88 (https://dejure.org/1989,5633)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1989 - 7 C 3.88 (https://dejure.org/1989,5633)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1989 - 7 C 3.88 (https://dejure.org/1989,5633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstleistungsfreiheit - Güterkraftverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.05.1985 - 13/83

    Parlament / Rat

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 3.88
    Der Umstand, daß der Ministerrat pflichtwidrig bisher keine Vorschriften gemäß Art. 75 EWG-Vertrag, insbesondere über den internationalen Verkehr und die Zulassung nichtgebietsansässiger Unternehmen zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, erlassen habe und daß diese Pflichtverletzung seit 1970, vor allem auch noch nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom22. Mai 1985 - RS 13/83 - (Sammlung der Rechtsprechung des EuGH 1985, 1556, 1603) andauere, bewirke nicht, daß Art. 59 und 60 EWG-Vertrag über den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft unmittelbar auch für den Verkehrsbereich gälten.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat am 22. Mai 1985 in der Rechtssache 13/83, Europäisches Parlament und Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften, entschieden, daß es der Rat unter Verletzung des Vertrages unterlassen hat, die Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet des internationalen Verkehrs sicherzustellen und die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind, festzulegen.

  • BVerwG, 14.06.1990 - 7 B 81.90

    Güterkraftverkehr - Widerruf - Güterfernverkehrsgenehmigung -

    Der beschließende Senat hat im Vorlagebeschluß vom 9. November 1989 - BVerwG 7 C 3.88 - (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht - NZV - 1990, 207) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgeführt, auch eine gemeinsame europäische Verkehrspolitik, wie Art. 75 EWG-Vertrag sie voraussetze, könne aus vielerlei Gründen, z.B. auch im Hinblick auf eine flächendeckende Verkehrsbedienung, nicht auf einen Ordnungsrahmen für die Verkehrswirtschaft verzichten.
  • BVerwG, 14.05.1990 - 7 B 81.90

    Widerruf einer während der Dauer von sechs Monaten nicht ausgenutzten

    Der beschließende Senat hat im Vorlagebeschluß vom 9. November 1989 - BVerwG 7 C 3.88 - (Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht - NZV - 1990, 207) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgeführt, auch eine gemeinsame europäische Verkehrspolitik, wie Art. 75 EWG-Vertrag sie voraussetze, könne aus vielerlei Gründen, z.B. auch im Hinblick auf eine flächendeckende Verkehrsbedienung, nicht auf einen Ordnungsrahmen für die Verkehrswirtschaft verzichten.
  • BayObLG, 24.01.1992 - 3 ObOWi 85/91

    Gerichtshof; Europäische Gemeinschaft; Frage; Vorlage; Vorabentscheidung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nach der Begründung seiner Entscheidung vom 9.11.1989 (VRS 78, 236) keine Zweifel, dass die Vorschriften des § 22 GÜKG über den Tarifzwang mit dem EWG -Vertragsrecht vereinbar sind.
  • OLG Nürnberg, 16.05.1991 - 12 U 3674/90

    Nachzahlung wegen vorsätzlich unterschrittener tariflicher Mindestentgelte;

    In seinen Gründen hat es ausgeführt, daß die verkehrstariflichen Vorschriften und der Verkehrstarif, wie sich auch aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1989 - Az. 7 C 3.88 - (Vorlagebeschluß an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung) ergebe, durch die Regelungen des EWG -Vertrages nicht außer Kraft getreten seien.
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